Geld verdienen mit einem Nebenjob

Geld verdienen mit einem NebenjobWer eine Nebentätigkeit aufnimmt, baut sich ein zweites Standbein auf. Das macht Sinn in wirtschaftlich turbulenten Zeiten. Und Wirtschaftswissenschaftler verweisen zudem darauf, dass in unserer globalen mobilen Welt Menschen damit rechnen müssen, im Laufe ihres Arbeitslebens nicht nur den Arbeitsplatz, sondern auch den Beruf wechseln zu müssen. Viele Arbeitnehmer ergreifen die Chance, als Selbstständige etwas dazuzuverdienen.

Häufig müssen die Freiberufler im Nebenjob ihre Einkünfte gar nicht oder kaum versteuern. Das macht den Nebenverdienst ganz besonders attraktiv. Wer Verluste macht, kann Steuern sparen. Denn gerade zu Beginn der Nebentätigkeit sind die getätigten Investitionen oft höher als die erzielten Einnahmen. Pluspunkt hier: die Verluste werden vom Finanzamt mit anderen Einkünften verrechnet, beispielsweise die aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Der Bogen lässt sich allerdings nicht ungestraft überspannen. Denn geschieht das zu häufig, können die Finanzbeamten die Sache als Liebhaberei werten und das Gesparte ultimativ zurückfordern. Einkommenssteuer müssen nebenberuflich Selbstständige zahlen, sobald die Einnahmen die Summe von 410 Euro im Jahr überschreiten.

Wer nebenbei etwa als Ausbilder, Dozent, Trainer oder Pfleger für eine gemeinnützige oder mildtätige Institution tätig ist, kommt in den Genuss der so genannten Übungsleiterpauschale. Bis zu 2.100 Euro bleiben Dank dieser Pauschale im Jahr steuerfrei.

Eine relativ neue Möglichkeit ist mit einem Nebenjob in der Autowerbung Geld zu verdienen. Dabei stellt man sein Auto für Werbung zu Verfügung wie es z.B. bei Taxis und im Motorsport schon länger üblich ist. Oft werden diese Werbeaufkleber auf Pkw auch von kleineren Firmen gebucht, um z.B. Werbung für eine Internetseite zu machen.

Geld verdienenDazu verdienen dürfen auch Arbeitslose. Wer ALG I bezieht, darf bis zu 165 Euro monatlich dazu verdienen, ohne dass dieses Geld mit den Leistungen verrechnet wird. Allerdings darf die wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden nicht überschreiten, sonst wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld hinfällig.

Hartz-IV-Empfänger (ALG II) dürfen monatlich maximal 100 Euro abzugsfrei aus einer Nebentätigkeit erwirtschaften. Hinsichtlich der Stundenzahl gibt es hier aber kein Limit. Bei Nebeneinkünften von bis zu 800 Euro dürfen sie die 100 behalten und vom Rest 20 Prozent. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Hinzuverdienst von 200 Euro im Monat dürfen ALG-II-Empfänger insgesamt 120 Euro in die eigene Tasche stecken - der Rest wird mit dem Leistungsbezug verrechnet.

Bei einem Hinzuverdienst von bis zu 1.200 Euro dürfen 100 Euro komplett behalten werden, von den nächsten 700 Euro 20 Prozent und vom verbleibenden Rest 10 Prozent. Ein Beispiel: Bei einem Hinzuverdienst in Höhe von 1.200 Euro dürfen insgesamt 270 Euro beim Leistungsempfänger verbleiben.

Bei einem Minijob ist brutto immer gleich netto. Dies gilt bis hin zum Job auf 400 Euro Basis. Denn die Beiträge in die Kranken- und Rentenversicherung zahlt nur der Arbeitgeber ein. Werden aber mehrere Minijobs parallel verantwortet, müssen die Einkünfte aus allen Nebenbeschäftigungen addiert und entsprechend besteuert werden.

Unter den Anbietern von freiberuflichen Nebentätigkeiten sind viele schwarze Schafe. Sie locken vor allem im Internet mit fantastischen Verdienstmöglichkeiten. Mit so genannter Heimarbeit lässt sich im Web tatsächlich Geld verdienen. Der Zusatzverdienst ist in der Regel aber nicht mehr als ein besseres Taschengeld.

Wer sich eine Nebenverdienstmöglichkeit erschließen will, sollte darauf achten, dass diese inhaltlich und zeitlich auch mit dem Hauptberuf kompatibel ist. So gelten für Beamte, egal ob sie noch im Beruf stehen oder schon Pension beziehen, bestimmte Höchstgrenzen beim Nebenverdienst. Mit dieser Regelung soll auch der Zahl von Frühpensionierungen entgegengewirkt werden. Bei Beziehern der gesetzlichen Rente sind die Regelungen anders.

 

www.geld-verdienen-nebenjob.com | Impressum