Der Beamte ist eine Person, die in einem besonderen Verhältnis zum Staat steht. Der Staat ist der Dienstherr des Beamten und der Beamte verrichtet die ihm übertragenen Aufgaben. Das Verhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstherr ist dem Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ähnlich, doch gibt es einige grundlegende Unterschiede zu einem normalen Arbeitsverhältnis.
Das besondere Verhältnis des Beamten zum Staat ist im Besonderen Verwaltungsrecht beschrieben. Des weiteren werden die Grundlagen des Beamtentums im Bundesbeamtengesetz, Beamtenstatusgesetz und weiteren Gesetzeswerken auf Länderebene geregelt.
Beamte nehmen unterschiedliche Funktionen war, z.B. in der Bundes-,Landes-, und Gemeindeverwaltung, als Polizist, Lehrer oder Professor.
Das Verhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn wird nicht durch einen Arbeitsvertrag, sondern durch eine Ernennung ausgedrückt. Es wird eine Ernennungsurkunde überreicht, die bei widerspruchsloser Entgegennahme das Verhältnis rechtskräftig macht.
Die Laufbahn beginnt mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Dieser Status wird Personen verliehen, die sich in einem Vorbereitungsdienst auf die Beamtenlaufbahn befinden und kann jederzeit vom Dienstherrn widerrufen werden.
Zum Beamten auf Probe kann man ernannt werden, wenn man seinen Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert hat und für die Laufbahn des Beamten auf Lebenszeit vorgesehen ist.
Zum Beamten auf Lebenszeit werden Beamte auf Probe nach erfolgreicher Beendigung ihrer Probezeit ernannt. Dieses Verhältnis kann vom Dienstherrn nur über ein Disziplinarverfahren oder in bestimmten Fällen wegen Dienstunfähigkeit aufgelöst werden. Außerdem wird das Beamtenverhältnis hinfällig, wenn der Beamte eine Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. In allen anderen Fällen ist eine Kündigung nicht möglich, was eines der besonderen Privilegien des Beamten darstellt.
Im Regelfall muss ein Beamter die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates besitzen. In sicherheitsrelevanten Bereichen werden ausschließlich Deutsche zugelassen. Im Bereich der Hochschullehrer kann von der Staatsbürgerschaft abgesehen werden, wodurch vereinzelt auch Nicht-EU-Bürger verbeamtet werden.
Der Beamte muss darüber hinaus für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen. Bewerber mit Vorstrafen werden nicht zur Beamtenlaufbahn zugelassen.
Der Beamte muss körperlich, geistig und charakterlich dienstfähig sein und in geordneten Verhältnissen leben.
Ein besonderes Privileg der Beamten ist die Anstellung auf Lebenszeit. Im Gegensatz zu anderen Berufen ist eine Kündigung nicht möglich.
Die Beamten haben Anrecht auf eine Besoldung und im Krankheitsfall wird ihnen eine Unterstützung gewährleistet. Nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben haben die Beamten Anrecht auf eine Pension.
Auf der anderen Seite sind gewisse Rechte der Beamten eingeschränkt. Beamte besitzen kein Streikrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte im Dienst eingeschränkt, um das Ansehen des Staates nicht zu gefährden. Außerdem gelten Verhaltenspflichten des Beamten auch außerhalb des Dienstes.