Hartz4 und Zuverdienstmöglichkeiten

Geld verdienen mit einem NebenjobNachdem bei einem Arbeitssuchenden der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausläuft oder er gar keinen Anspruch darauf hat, kann er bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit oder der ARGE die Auszahlung von Hartz IV beantragen. Hartz IV erhalten alle erwerbsfähigen, jedoch hilfsbedürftige Personen, deren Grundsicherung gewährleistet werden muss. Erwerbsfähig heißt, dass diese Personen dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen müssen. Beispielsweise sind Rentner oder dauerhaft Kranke also sind nicht erwerbsfähig und müssten auf andere Sozialleistungen zurückgreifen.

Neben dem Auszahlungsbetrag von Hartz IV besteht außerdem ein Anspruch auf die Erstattung von Wohnkosten einer angemessenen Wohnung. Als angemessen gelten Wohnungen mit Wohnflächen von 45 m² für Alleinstehende, 60 m² für Paare zzgl. 15 m² pro weitere im Haushalt lebende Personen. Die Mietkosten werden direkt an den Vermieter überwiesen, damit dieser auch seine Miete erhält und das Geld vom Hartz IV -Empfänger nicht anderweitig verwendet werden kann. Wird die Wohnung des Antragstellers als zu groß oder unpassend bewertet, muss er sich darauf einrichten, sich eine günstigere oder kleinere Wohnung zu suchen, die dann vom Amt bezahlt wird. Anderenfalls muss er damit rechnen, dass die Wohnkosten vom Träger nicht übernommen werden. Im Falle eines Umzuges in eine angemessene Wohnung übernimmt das Amt die dafür anfallenden Kosten, die auf den Hartz IV - Empfänger zukommen. Besitzt der Antragsteller sogar ein Eigenheim, muss ebenfalls geklärt werden, ob die Größe als angemessen angesehen wird. Hierzu wird jede Berechnungsstelle gern Auskunft erteilen. Anfallende Heizkosten für die Wohnräume werden ebenfalls übernommen. Andere Mietnebenkosten, wie zum Beispiel Strom oder Warmwasser oder Gas werden jedoch nicht übernommen. Diese Kosten muss der Hartz IV - Empfänger aus seiner Regelleistung selbst übernehmen.

Der Regelsatz beträgt 359 Euro. Hinzu kommen Beträge für im Haushalt lebende voll- oder minderjährige Personen, zu berücksichtigende Kinder usw. Unter Umständen kann man auch noch einen Mehrbedarf geltend machen, wenn beispielsweise Schwangere oder Behinderte im Haushalt zu berücksichtigen sind und dadurch mehr Kosten entstehen.

Hartz IV - Empfänger können sich monatlich 100 € anrechnungsfrei hinzuverdienen. Alles über 100 € verdient wird, wird in Staffelungen auf den Hartz IV - Satz angerechnet. Bei einem Bruttoverdienst bis 799 Euro sind 20 Prozent anrechnungsfrei (80 Prozent werden angerechnet), bei einem Bruttoverdienst bis 1200 Euro sind 10 Prozent anrechnungsfrei (90 Prozent werden angerechnet).

 

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